Die Nutzung von Sonnenenergie ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Energiezukunft – und Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage tragen aktiv dazu bei. Damit Ihre PV-Anlage ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann und der erzeugte Strom sicher ins Netz eingespeist wird, ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich.
Sie möchten im Zuge eines Neubaus, einer Dachsanierung oder aus Eigeninitiative eine Photovoltaikanlage installieren lassen? Dann brauchen Sie eine qualifizierte Elektrofachkraft an Ihrer Seite. Gemeinsam klären Sie:
Hinweis: Bitte beachten Sie die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg, die je nach Gebäudeart und Nutzung verpflichtend ist.
Sobald die Planung abgeschlossen ist und Sie sich für die Umsetzung entschieden haben, wird die Anmeldung der Anlage idealerweise durch Ihre Elektrofachkraft über unsere Klickstrecke vorgenommen – alternativ können auch Sie diesen Schritt übernehmen.
Wir prüfen die Netzverträglichkeit Ihrer Anlage.
Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie unsere Anschlusszusage.
Benötigte Unterlagen:
Maßstabsgerechter Lageplan (z. B. über Geoportal BW)
Anlagenleistung & geplantes Messkonzept (berät Ihre Fachkraft)
Angabe der Veräußerungsform:
EEG-Vergütung
Direktvermarktung
Unentgeltliche Abnahme
Wichtig: Zwischen Anmeldung und Inbetriebnahme muss mindestens ein voller Kalendermonat liegen – sonst droht eine Strafzahlung laut EEG.
Nach der Anschlusszusage beginnt der Aufbau Ihrer Anlage. Die Installation erfolgt durch den von Ihnen beauftragten Fachbetrieb.
Achtung:
Der erzeugte Strom darf erst nach Zählertausch (auf einen Zweirichtungszähler) ins Netz eingespeist werden!
Ablauf:
Ihre Elektrofachkraft meldet den Zählerplatz über das Kundenportal an.
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für den Zählertausch.
Hinweis: Bitte planen Sie hierfür genügend Vorlaufzeit ein.
Sobald der Zähler installiert ist, kann Ihre Anlage in Betrieb genommen und Strom eingespeist werden.
Wichtig:
Zur Auszahlung der Einspeisevergütung benötigen wir Ihre Bank- und Steuerdaten – einfach über unser Kundenportal übermitteln.
So funktioniert die Abrechnung:
Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass der Netzanschluss technisch geprüft wird, das Stromnetz stabil bleibt und Sie eine EEG-Vergütung erhalten können. Außerdem sind wir verpflichtet, die Daten Ihrer Anlage an Behörden wie die Bundesnetzagentur weiterzugeben. Nur mit einer Anmeldung darf Ihre Anlage legal betrieben und Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Gemäß § 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss dem Netzbetreiber rechtzeitig mitgeteilt werden, wie der erzeugte Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage vermarktet werden soll. Dabei können Sie zwischen folgenden Optionen wählen:
Was bedeutet „rechtzeitig“?
Zwischen Ihrer Mitteilung und dem geplanten Inbetriebnahmedatum muss mindestens ein voller Kalendermonat liegen.
Die Mitteilung erfolgt im Rahmen Ihrer Anschlussanfrage über unser Kundenportal.
Warum ist das wichtig?
Wird die Frist nicht eingehalten, sind wir gesetzlich verpflichtet, gemäß § 52 EEG eine Strafzahlung von 10 Euro pro installiertem kWp und Monat zu berechnen. Diese Gebühr leiten wir an die Bundesnetzagentur weiter.
Unser Tipp: Stellen Sie Ihre Anfrage frühzeitig im Kundenportal, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Anastasios Paltoglou
07041 876 412
E-Mail