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THG-Quote

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Sie fahren ein vollelektrisches Fahrzeug? Das ist jetzt bares Geld wert. Als privater oder gewerblicher Eigentümer von einem rein batterieelektrischem Fahrzeug helfen Sie aktiv mit CO2 einzusparen. Mit der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) erkennt der Gesetzgeber nun Ihr Engagement an und belohnt dieses mit einem Bonus.

Wir als Stadtwerke Mühlacker ermöglichen Ihnen den Zugang zu einem Bonus aus der THG-Quote mit nur wenigen Klicks. Ihr Bonus in Höhe von 275€ wird Ihnen nach der Bestätigung des Bundesumweltamts auf das angegebene Konto überwiesen. Dies kann bis zu fünf Monate dauern.


Freie Fahrt für Ihre Prämie: So einfach geht's

Es funktioniert ganz einfach: Sie registrieren Ihr vollelektrisches Fahrzeug einmalig auf unserer THG-Plattform. Nach der Registrierung erledigen wir alles Weitere für Sie. Ihr Bonus in Höhe von 275€ wird Ihnen auf das angegebene Konto überwiesen. Die Registrierung ist für Sie komplett kostenlos! 

Bitte halten Sie Ihren Fahrzeugschein sowie Ihre Kunden- und Verbrauchstellennummer bereit. Die AGBs können Sie hier downloaden.

Bonus sichern so geht´s:

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FAQs - Häufig gestellte Fragen

Was ist eigentlich die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) wurde im Jahr 2015 von der Bundesregierung eingeführt, um die Treibhausgasemissionen, allen voran den Ausstoß von Kohlendioxid, zu senken. Die Quote gibt an, um wie viel Prozent die sogenannten Inverkehrbringer, Unternehmen, die fossile Kraftstoffe (z.B. Benzin, Diesel,..) in Deutschland verkaufen, ihre Treibhausgasemissionen pro Jahr mindestens senken müssen. Wenn sie sich nicht an diese Vorgaben halten, müssen sie Strafzahlungen tätigen. Um ihre Quoten zu senken, können die Inverkehrbringer CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Sie.

Wie kann ich die THG-Quote nutzen?

Da die Mineralölkonzerne die vorgegebenen Quoten in der Regel nicht aus eigener Kraft erfüllen werden, ist der Handel der THG-Quoten ein wichtiges Instrument. Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Aktuell ist dies noch zwingend über Ihren Stromlieferanten notwendig.

Was muss ich dafür tun und was sind die Voraussetzungen , die ich erfüllen muss?

Zunächst müssen Sie Besitzer eines reinen E-Fahrzeugs sein, Hybrid-Fahrzeuge sind hierfür nicht zugelassen. Wenn diese Voraussetzung gegeben ist, müssen Sie nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Bestimmung der Stadtwerke Mühlacker GmbH als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per Email, somit kann eine Doppelvermarktung der Quoten ausgeschlossen werden.

Warum bekommt ein Elektroauto einen pauschalen THG-Quotenwert?

Nach Auslegung der Gesetzeslage gilt Besitz eines E-Fahrzeugs und damit verbunden das „Inverkehrbringen“ von Ladestrom als klimafreundlich und wird belohnt. Derzeit gilt dies noch unabhängig davon, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder der Kohle kommt. In der Regel wird die Strommenge für das Beladen des E-Fahrzeuge nicht offiziell gemessen weshalb eine Pauschale geltend gemacht wird. In Höhe dieser Pauschale kann nun die Treibhausgasminderungs- quote (kurz THG-Quote) und die damit verbundenen CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt (=UBA) als Quote beantragen. Diese Quoten können nun an quotenpflichtige Unternehmen veräußert werden.

Entlaste ich dadurch nicht die Mineralölkonzerne ihrer Minderungspflicht?

Mineralölkonzerne werden in der Tat durch den THG-Quotenhandel entlastet, denn ein übergeordnetes Ziel des Quotenhandels ist es den volkwirtschaftlich günstigsten Weg zur Vermeidung von CO2 zu finden. Nichtsdestotrotz müssen die Mineralölkonzerne Strafzahlungen für den Handel von Benzin und Diesel leisten. Des Weiteren werden auch die Reduktionsziele in den kommenden Jahren unabhängig der Veräußerung ihrer THG-Quote weiter gesteigert. Durch die Veräußerung Ihrer THG-Quote tragen Sie vor allem dazu bei, dass das BImSchG gefördert und klimafreundliches Verhalten direkt belohnt wird.

Kann ich THG-Pauschalquoten auch mit mehreren Elektroautos anmelden?

Die Anzahl der PKWs ist nicht begrenzt. Sie müssen lediglich die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Bin ich als Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen ebenfalls berechtigt?

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen sind. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

Warum kann ich das nicht selber machen?

Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündelt die Stadtwerke Mühlacker GmbH in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister eQuota Ihre Quoten mit denen der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem ist eine Reihe administrativer Prozesser bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.
eQuota ist ein Unternehmen aus Berlin, welches sich auf den Handel von Treibhausgasquoten spezialisiert hat und mit den Stadtwerken bei der Vermarktung Ihrer THG-Quoten zusammenarbeitet. (https://equota.de)

Wie und wann erfolgt die Auszahlung der Quoten-Erlöse?

Alle angemeldeten und lesbaren Fahrzeugscheine mit den Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 werden regelmäßig beim Umweltbundesamt (UBA) angemeldet. Die Bearbeitungszeit setzt sich dabei wie folgt zusammen: 2-4 Wochen bis Einreichung (zweiwöchige gesetzliche Widerrufsfrist), 12-14 Wochen Bearbeitung beim UBA, 3-4 Wochen für die Vermarktung und Auszahlung. Alles in Allem muss also mit mindestens 4-5 Monaten von Anmeldung bis zur Berechtigung gerechnet werden. Nach der Bestätigung werden die Quoten an quotenpflichtige Käufer veräußert. Die Auszahlung erfolgt als Überweisung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Wo und wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, so dass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI).

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