Stadtwerke Mühlacker geben die Mehrwertsteuer-Senkung an ihre Kunden weiter

06.07.2020

Am 29.06.2020 wurde vom deutschen Bundestag und Bundesrat im Zuge des Corona Konjunktur- und Zukunftspakets die Absenkung der Mehrwertsteuer 2020 beschlossen vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% werden bei allen Energiearten berücksichtigt. Beim Trinkwasser beträgt die Senkung von 7% auf 5%. Aufgrund dessen wird die Senkungen für den gesamten Abrechnungszeitraum 2020 berücksichtigt. Die Stadtwerke Mühlacker werden diese Senkung von 3% bzw. 2% vollumfänglich an Ihre Kunden weitergeben.

Was bedeutet das für die Kunden der Stadtwerke Mühlacker? 

Der kalenderjährliche Abrechnungszeitraum der Stadtwerke Mühlacker endet turnusmäßig am 31.12.2020. Diese Vorgehensweise und Besonderheit der ganzjährlichen Anwendung ergibt sich aus einem Schreiben der Bundesfinanzbehörde, welches die Stadtwerke Mühlacker zum Vorteil ihrer Kunden entsprechend umsetzt.

Bei Ihren gesamten Energieverbrauch im Jahr 2020 profitieren Sie somit von dem niedrigeren Steuersatz. Ein Zählerstand zur halbjährlichen Abgrenzung wird deshalb nicht benötigt. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer erfolgt automatisch ohne weiteres Zutun Ihrerseits. 

Die monatlichen Abschläge werden nicht angepasst. Vielmehr werden die Abschlagszahlungen am Jahresende mit der Jahresabrechnung verrechnet, und bei Guthaben an die Kunden zurückerstattet.