Die Stadt Mühlacker mit etwa 26.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zählt zu den Kommunen in Baden-Württemberg, die bis Ende 2023 von der verpflichtenden Wärmeplanung betroffen sind. Innerhalb dieser kommunalen Wärmeplanung setzt Mühlacker den politischen Rahmen und trifft strategische Entscheidungen für die lokale Wärmeversorgung. Hierbei agieren die Stadtwerke Mühlacker als bedeutender regionaler Akteur, der eine zentrale Rolle bei der Förderung der kommunalen Energiewende einnimmt. Sie werden dabei von der Stadt Mühlacker und anderen lokalen Partnern unterstützt.
Die Stadt Mühlacker und die Stadtwerke Mühlacker verfolgen das Ziel einer klimaneutralen Wärmeerzeugung bis 2040 gemäß den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW). Durch eine gezielte kommunale Wärmeplanung wird dieses Vorhaben unterstützt. Der kommunale Wärmeplan fungiert als zentrales Instrument, um im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung die Wärmeversorgung zu gestalten. Mühlacker entwickelt dabei einen individuellen Ansatz zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die lokale Gegebenheiten bestmöglich berücksichtigt. Dieser Plan bildet die strategische Grundlage, um spezifische Entwicklungspfade zu identifizieren und die Kommune zukunftsfähig im Bereich der Wärmewende zu positionieren. Schwerpunkte liegen einerseits auf der Identifizierung ungenutzter Potenziale wie Abwärme oder Umweltwärme und andererseits auf einer umfassenden Effizienzanalyse unter ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Die grundlegende Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung besteht darin, einen Plan zu entwickeln, der als Basis für eine langfristig CO2-neutrale Wärmeversorgung des Gemeindegebiets bis zum Jahr 2040 dient. Der Plan soll den aktuellen Stand der Wärmeversorgung sowie verschiedene Ansätze zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aufzeigen. Dabei wird ein Zwischenstand für das Jahr 2030 festgelegt, aus dem das klimaneutrale Zielszenario für 2040 entwickelt wird.
Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in vier Hauptphasen:
Weiterführende Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier:
Landesenergieagentur KEA-BW
Leitfaden kommunale Wärmeplanung
Gemäß §27 Abs. 3 Satz 3 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig und fortlaufend bei der Erstellung des kommunalen Wärmeplans zu beteiligen.
Die Unterlagen des Berichtsentwurfs der kommunalen Wärmeplanung Mühlacker, bestehend aus der Ergebnisse der Bestands-und Potenzialanalyse, Zielszenario und Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog können hier eingesehen werden:
Planunterlagen