Informationen zu §14a EnWG

Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen Regelungen gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die darauf abzielen, eine sichere und schnelle Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz zu gewährleisten. Erfahren Sie mehr über diese wichtige Maßnahme und ihre Auswirkungen auf die Energieversorgung unserer Stadt.

Kurz gesagt:

Die Neuregelung nach § 14a EnWG bietet eine wichtige gesetzliche Grundlage für die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz. Sie fördert die Energiewende durch verbesserte Netzstabilität und wirtschaftliche Vorteile für die Verbraucher, die bereit sind, ihre Geräte entsprechend zu steuern.

Vernetzt
Vernetzt

Was ist die neue Regelung nach § 14a EnWG zur Netzintegration?

Hintergrund

In den letzten Jahren verzeichnet Deutschland einen kontinuierlichen Anstieg bei der Installation von Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (EV) und Batteriespeichern. Diese Entwicklung ist im Hinblick auf die Energiewende erfreulich, stellt jedoch gleichzeitig eine erhebliche Belastung für das Stromnetz dar.

Herausforderungen

Diese Gerätearten beanspruchen aufgrund ihrer hohen Leistung das Stromnetz stärker als die meisten anderen Haushaltsgeräte. Besonders in den Abendstunden, wenn viele Elektroautos gleichzeitig geladen werden, kommt es zu Spitzen in der Stromnachfrage. Diese simultane Nutzung verschärft die Netzbelastung signifikant.

Chancen

Trotz der Herausforderungen bieten steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, EV-Ladeeinrichtungen und Batteriespeicher große Chancen zur Optimierung der Netznutzung. Sie ermöglichen es, den Strombezug aktiv zu steuern und somit die Netzbelastung zu optimieren.

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Klimageräte

Klimageräte
Klimageräte

Wallboxen

Wallbo
Wallbo

Wärmepumpen

Wärmepumpe
Wärmepumpe

Batteriespeicher

Batteriespeicher
Batteriespeicher

Einführung des § 14a EnWG durch die Bundesnetzagentur

Um diese Potenziale zu nutzen, hat die Bundesnetzagentur die Neuregelung zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeführt. Diese Regelung zielt darauf ab, die wachsende Anzahl steuerbarer Geräte effizient, sicher und schnell in das Stromnetz zu integrieren.

Vorteile und Verpflichtungen für Verbraucher

Durch die Anwendung des § 14a EnWG können Verbraucher von reduzierten Netzentgelten profitieren. Im Gegenzug dazu müssen sie jedoch eine temporäre Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen bei hoher Netzauslastung akzeptieren. Diese netzdienliche Steuerung ermöglicht es, das Stromnetz auch bei hoher Belastung stabil zu halten.

FAQ

Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen Regelungen gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Stadtwerke Mühlacker arbeiten mit besonderem Einsatz an der Realisierung aller erforderlichen Maßnahmen, um einen nahtlosen Übergang zur neuen Regelung zu gewährleisten. Das geht leider nicht von heute auf morgen, da die Neuregelung erst Ende 2023 beschlossen wurde. Im Gegenzug für die vereinbarte netzorientierte Steuerung zahlen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt. Bei der nächsten Jahresrechnung wird das reduzierte Netzentgelt automatisch angewendet.

Für bereits vorhandene smarte Verbrauchsgeräte gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz. Wenn Sie bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne intelligente Steuerung nutzen, bleibt erst einmal alles beim Alten für Sie. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Nützliche Quicklinks zur Bundesnetzagentur

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